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   BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B   

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https://dejure.org/2009,23563
BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B (https://dejure.org/2009,23563)
BSG, Entscheidung vom 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B (https://dejure.org/2009,23563)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - B 5 R 148/09 B (https://dejure.org/2009,23563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Beweiserhebung bei mehreren Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels; Beweiserhebung bei mehreren Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B
    Im Zusammenhang mit der von der Beklagten geltend gemachten Rüge einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) ist der Darlegungspflicht nur genügt, wenn die Beschwerdebegründung folgende Punkte enthält: 1. Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, 2. Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung hätten drängen müssen, 3. Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung, 4. Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, 5).

    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

    Liegen bereits mehrere Gutachten vor, ist das Tatsachengericht nur dann zu weiteren Beweiserhebungen verpflichtet, wenn die vorhandenen Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche im Bereich der Befunderhebung enthalten und von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9 mwN).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B
    Als höchstrichterlich geklärt muss eine Rechtsfrage auch dann angesehen werden, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; s hierzu auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 117 mwN).
  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 73/84

    Aufgliederung des Ausbildungsberufs Baufacharbeiter - Baufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B
    Die Beklagte weist selbst auf die Entscheidung des BSG vom 7.8.1986 (4a RJ 73/84 - SozR 2200 § 1246 Nr. 138) hin.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - L 27 R 26/08

    Gleichstellung eines DDR-Facharbeiterzeugnisses mit bundesdeutschem

    Auszug aus BSG, 08.12.2009 - B 5 R 148/09 B
    L 27 R 26/08 (LSG Berlin-Brandenburg).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 R 3072/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - SAP-Berater auf der Basis eines

    Die Beklagte hat ein Urteil des Landessozialgericht (LSG) Bayern vom 2. März 2011 (L 5 R 148/09 - nicht veröffentlicht) vorgelegt.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    Bei "Dreiecksverhältnissen" wie im vorliegenden Fall, in denen ein Beteiligter selbst seine Dienstleistungen im Rahmen eines zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossenen Vertrages erbringe, komme es entscheidend darauf an, ob der Beteiligte (hier der Beigeladene zu 1)) im Rahmen eines bestehenden Werkvertrages Teilleistungen erbringe, die vertraglich soweit präzisiert seien, dass auf dieser Grundlage die Dienstleistung ohne weitere Weisungen in eigener Verantwortung erbracht werden könne oder aber die vereinbarten Tätigkeiten ihrerseits vertraglich nicht als Werk klar abgegrenzt bzw. abgrenzbar seien (Verweis auf Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2010 - L 8 R 101/09 -, in juris, - vorgelegtes - Urteil des Bayerischen LSG vom 22. März 2011 - L 5 R 148/09 - und Urteil des LSG vom 14. Februar 2012 a.a.O.).

    Das Urteil des Bayrischen LSG vom 22. März 2011 (L 5 R 148/09) führe zu keinem anderen Ergebnis, das Bayrische LSG habe sich mit einem anderen Fall zu beschäftigen gehabt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2011 - L 8 LW 14/11

    Rentenversicherung

    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG, Beschluss v. 8.12.2009, B 5 R 148/09 B, juris; BSG, Beschluss v. 12.12.2003, B 13 RJ 179/03 B, SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 Rdnr. 6 mwN).
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